Zuständige Stelle:
Astronomiemuseum der Sternwarte Sonneberg, Abteilung intergalaktische Angelegenheiten,
Sternwarte Straße 32
Dieses Aktenzeichen ist bei sämtlicher Korrespondenz mit der zuständigen Stelle anzugeben und gilt als eindeutige Referenz für das vorliegende Antragsverfahren. Eine nachträgliche Änderung ist verwaltungsrechtlich ausgeschlossen.
Amtlicher Hinweis / Vorbemerkung zum Antragsverfahren
Mit Wirkung zum 01.04.2026 wird im Zuständigkeitsbereich des Astronomiemuseums der Sternwarte Sonneberg (nachfolgend „zuständige Stelle") die antragsgebundene Zulassung der Anreise mittels Raumfahrzeug im Rahmen der musealen Besuchsinanspruchnahme ermöglicht.
Dieses Formular dient der vorbereitenden Datenerhebung zur Durchführung einer verwaltungsähnlichen Einzelfallprüfung, deren Ergebnis in Form einer Auskunft mit Bescheidcharakter ergehen kann, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Andockung, Aufenthalt, Abflug oder sonstige physikalische Ereignisse abgeleitet werden darf. Die Entgegennahme des Antrags stellt ausdrücklich keine Genehmigung dar, sondern lediglich die Feststellung, dass ein Browser vorhanden war.
Die Antragstellung ist vollständig, wahrheitsgemäß und in einer Art auszufüllen, die eine Auslegung auch dann noch erlaubt, wenn sie nicht beabsichtigt war. Zeitangaben sind – soweit nicht anders bestimmt – in UTC zu verstehen; abweichende Zeitsysteme (z. B. „gefühlt morgen", „gestern in der Zukunft" oder „immer jetzt") gelten als unzulässig, es sei denn, sie werden von der zuständigen Stelle rückwirkend als zulässig behandelt.
Sofern die anreisende Entität, das Raumfahrzeug oder mitgeführte Fauna-Entitäten aufgrund ihrer Beschaffenheit, Bewaffnung, Transdimensionalität oder narrativen Relevanz eine erhöhte Aufmerksamkeit auslösen, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen, Nachweise, Erklärungen, Gegen-Erklärungen sowie ggf. eine kurze Selbstauskunft zur Realitätstreue verlangen. Im Übrigen gilt: Wer hier „sonstiges" ankreuzt, erklärt sich stillschweigend mit allem einverstanden, was niemand vorher erklärt hat.